Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Südhessisches Flurnamenbuch

Gatter

Deutung
Zu ahd. gataro, mhd. gater, gatter sw. M. N. ‚Gitter als Tor oder Zaun‘. In neuerer Zeit auch ‚Grenze des Hofbesitzes, Stalltor, Zaun der Viehweide‘. Insbesondere die älteren Belege dürften auf Wildzäune verweisen, die das Wild eines Wildbanns vom Austritt abhalten und die Felder vorm Eindringen der Tiere schützen sollten.
Literatur
Karg-Gasterstädt/Frings 4, 130, Lexer 1, 743 f., Baufeld 101; Kluge/Seebold 301; DWB 4, 1, 1, 1502; SHessWb 2, 1111, PfälzWb 3, 58; Dittmaier (1963), S. 82. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Gatter; DWB: → gatter; Lexer: → gatter; PfälzWb: → gatter; Wörterbuchnetz: → Gatter