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Südhessisches Flurnamenbuch

Elter

Brech · Förster
Deutung
Altar, ahd. altâri, mhd. altære, altâre st. M. ‚Altar‘ ist im 8. Jh. aus lat. altāre, eigentlich ‚Opferherd, Brandaltar‘, in der auf lat. altus ‚hoch‘ bezogenen jüngeren Bedeutung ‚erhöhter Aufsatz auf der Opferstätte‘ entlehnt worden. Die Mehrzahl der Belege führt auf die umgelautete Variante mhd. elter zurück. Die Erträge der so bezeichneten Grundstücke waren als Abgabe an den Altar, d. h. an die Kirche, abzuführen. In den zusammengehörigen Fluren in Kleestadt und Klein-Umstadt, ebenso in Zellhausen, liegt aber vielleicht das etymologisch unklare Eller, Elder ‚ödliegendes Land‘ zu Grunde1.
Literatur
Müller (1937), S. 154; Karg-Gasterstädt/Frings 1, 297, Lexer 1, 43 u. Nachtr. 3, 18, FWB 1, 868; Kluge/Seebold 31; DWB Neub. 2, 575 f. s. u. Altar; SHessWb 1, 205 f., PfälzWb 1, 186 s. u. Altar u. 2, 885 s. u. Elter; Ramge (1979), S. 105 s. u. Elterstück, Zernecke (1991), S. 141, Vielsmeier (1995), S. 40. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Altar · Elter; DWB: → altar; PfälzWb: → altar · elter; Wörterbuchnetz: → Elter
Referenz
Vgl. Eller.

1 HessFlNAtl K. 35.