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Südhessisches Flurnamenbuch
Ehe
- Deutung
- Zu ahd. êwa ‚Recht, Gesetz‘, mhd. êwe, ê st. F. ‚Gewohnheitsrecht, Recht, Gesetz‘. Die Namen können an Gemeindeweiden und -felder erinnern, die gegebenenfalls zum Weiderecht zweier Orte gehörten. In Verbindung mit dem GT -hecke liegt wohl die Bedeutung ‚Gemarkungsgrenze‘ vor.
- Literatur
- Karg-Gasterstädt/Frings 3, 446 f., Lexer 1, 715 f., Baufeld 62; Kluge/Seebold 205; DWB Neub. 7, 109 f.; SHessWb 1, 18, PfälzWb 2, 731 f.; DRWb 2, 1206 s. u. Ehe u. 2, 1256 s. u. Ehewiese; Ramge (1979), S. 103. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → ehe; PfälzWb: → ehe; Wörterbuchnetz: → Ehe

