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Südhessisches Flurnamenbuch
Zöller
- Deutung
- Die Belege gehören teils zu mhd. zoller st. M. ‚Zöllner, Zolleinnehmer‘, teils zum daraus abgeleiteten PN Zoller. Mhd. zoller st. M. ist eine jüngere Ableitung von zoll ‚Abgabe‘ und verdrängt im 18. Jh. die ältere Bezeichnung Zöllner. Bemerkenswert ist die movierte Form 1727 in Unter-Hambach.
- Literatur
- Gottschald 547; Lexer 3, 1149; DWB 16, 55 f. s. u. Zoller, Zöller, 16, 63 s. u. Zollner; PfälzWb 6, 1637; Zernecke (1991), S. 586; Metzendorf (1986), S. 317 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Zöllner; DWB: → zoller · zollner; Wörterbuchnetz: → Zöller
- Referenz
- Vgl. Zoll.

