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Südhessisches Flurnamenbuch
Verboten
- Deutung
- Verboten ist Partizip 2 des starken Verbs ahd. forbiotan, mhd. verbieten ‚verhindern, verbieten, untersagen‘. Die FlN kennzeichnen Gebiete, die für bestimmte Nutzungen verboten und daher besonderem Recht unterstellt waren. Die Verbotene Hecke hat einen solchen Bannbezirk begrenzt oder war der Name eines solchen Heckenwaldes.
- Literatur
- Schützeichel 97, Lexer 3, 74 f.; Kluge/Seebold 109 s. u. bieten; SHessWb 2, 444, PfälzWb 2, 1129 f.; Dittmaier (1963), S. 325; Knöpp (1968), S. 113. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- Lexer: → verboten; Wörterbuchnetz: → Verboten

