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Südhessisches Flurnamenbuch
Überfahrt
- Deutung
- Zu nhd. Überfahrt st. F. ‚Furt‘, das im 18. Jh. älteres mhd. übervar st. N. ‚der Platz, wo man überfährt‘ ersetzt hat. Das Flurstück befindet sich an einer Überfahrt bzw. an einer Landungsstelle am Rhein.
- Literatur
- Lexer 1, 1671; DWB 11, 2, 195 s. u. Überfahr u. 200 s. u. Überfahrt; PfälzWb 6, 842; Bach 1, § 392. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → ueberfahr · ueberfahrt; PfälzWb: → ueberfahrt; Wörterbuchnetz: → Überfahrt

