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Südhessisches Flurnamenbuch

Richtplatz

Deutung
Als Richtplatz bezeichnete man entweder einen ‚Platz, auf dem Gericht gehalten wird‘ (zu mhd. rihte, riht st. N., fnhd. richt(e) ‚Gericht‘), oder einen ‚Platz, auf dem Verbrecher hingerichtet werden‘.
Literatur
Lexer 2, 433, Götze 177; DWB 8, 901. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → richtplatz; Wörterbuchnetz: → Richtplatz
Referenz
Vgl. Gericht.