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Südhessisches Flurnamenbuch

Pfand

Unterpfand
Deutung
Zu ahd. pfant, mhd. phant st. N. ‚Pfand, was zur Sicherung der Ansprüche eines anderen dient‘, einer frühen Entlehnung von lat. pondus ‚Gewicht, Gleichgewicht‘. Es handelt sich um ein zum Pfand gesetztes Flurstück.
Literatur
Schützeichel 231, Lexer 2, 226 f.; Kluge/Seebold 624; DWB 7, 1603 f., SHessWb 1, 769 f., PfälzWb 1, 790; Dittmaier (1963), S. 226. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → pfand; PfälzWb: → pfand; Wörterbuchnetz: → Pfand