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Südhessisches Flurnamenbuch

Baron

Deutung
Baron ‚Freiherr‘, mhd. barûn st. M. ‚geistlicher oder weltlicher Herr, Baron‘ ist entlehnt aus gleichbedeutend frz. baron. Der FlN aus Sprendlingen gilt jedoch als Resultat einer Umdeutung, bei der mhd. barre st. F. ‚Schranke‘ in der Bedeutung ‚Balken, Schlagbaum, Durchlass durch die Landwehr‘ zu Grunde liegt1.
Literatur
Lexer 1, 132, FWB 3, 54 f.; Kluge/Seebold 82; DWB 1, 1139; SHessWb 1, 589, PfälzWb 1, 583. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Baron; DWB: → baron; PfälzWb: → baron; Wörterbuchnetz: → Baron
Referenz
Vgl. Bar.

1 Nahrgang (1962b), S. 54.