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Südhessisches Flurnamenbuch

Ley

Deutung
Es handelt sich in allen drei Fällen um zersprochene Namenformen; mit rhein. Lei ‚Fels, Schiefergestein‘ haben diese Namen nichts zu tun. Der FlN in Langen lässt sich zurückführen auf einen Namen des 17. Jh.s für die örtliche Gerichtslinde, den FlN aus Offenbach am Main (und Ober-Roden?) liegt im BT Lehen (s. d.), im GT vielleicht ahd. leiba, mhd. leibe st. F. ‚Rest, Überbleibsel‘ (hier wohl im Sinne von ‚Erbsitz, Erbgut‘) zu Grunde1.
Literatur
Schützeichel 193, Lexer 1, 1862; Bach 2, § 394. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
Wörterbuchnetz: → Ley
Referenz
Vgl. Lehen · Linde.

1 Klenk (1928), S. 23; Jost (1942), S. 65.