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Südhessisches Flurnamenbuch

Kommende

Deutung
Zu mhd. kommentiur st. M., fnhd. comenthur, commentür, commenter, kumpter ‚Ordenspfründner, der die Verwaltung einer Ordenspfründe, Kommende hat, Ordensritter, Verwalter eines Ritterordens‘, einer Entlehnung aus lat. commendator. Die rezenten Belege sind an Kommende ‚Ordenspfründe‘ selbst angeschlossen worden. Es handelt sich um ehemaligen Besitz der Johanniterkommende zu Mosbach.
Literatur
Lexer 1, 1670, Baufeld 147; DWB 5, 1688; Bach 2, § 394 u. § 496; PfälzWb 4, 438 f.; Dittmaier (1963), S. 158 s. u. Konde, Vielsmeier (1995), S. 282 s. u. Komtur; Geißler (1954), S. 22. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
Wörterbuchnetz: → Kommende