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Südhessisches Flurnamenbuch

Heimburger

Deutung
Zu ahd. heimburgo, mhd. heimbürge sw. M. ‚Gemeindevorsteher‘. Es handelt sich um eine Wiese, aus deren Ertrag der Heimbürge besoldet wurde.
Literatur
Karg-Gasterstädt/Frings 4, 846, Lexer 1, 1216 f.; DWB 4, 2, 867; PfälzWb 3, 773; Ramge (1979), S. 149. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
Lexer: → heimburger; Wörterbuchnetz: → Heimburger
Referenz
Vgl. Hemmerich.