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Südhessisches Flurnamenbuch
Heimburger
- Deutung
- Zu ahd. heimburgo, mhd. heimbürge sw. M. ‚Gemeindevorsteher‘. Es handelt sich um eine Wiese, aus deren Ertrag der Heimbürge besoldet wurde.
- Literatur
- Karg-Gasterstädt/Frings 4, 846, Lexer 1, 1216 f.; DWB 4, 2, 867; PfälzWb 3, 773; Ramge (1979), S. 149. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- Lexer: → heimburger; Wörterbuchnetz: → Heimburger
- Referenz
- Vgl. Hemmerich.

