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Südhessisches Flurnamenbuch

Gericht

Geiß1 · Hain · Hals · Hartenroder · Hochgericht · Mönch · Pfungstädter
Deutung
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde.
Literatur
Schützeichel 239, Lexer 1, 880, Baufeld 107; Kluge/Seebold 316; DWB 4, 1, 2, 3637 f.; SHessWb 2, 1264, PfälzWb 3, 224; Dittmaier (1963), S. 88, Ramge (1979), S. 126, Zernecke (1991), S. 187, Vielsmeier (1995), S. 173 f. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Gericht; DWB: → gericht; PfälzWb: → gericht; Wörterbuchnetz: → Gericht
Referenz
Vgl. Hochgericht · Richtplatz.