Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Hessische Biografie

Neue Suche
 
Portrait

Friedrich Wilhelm Polligkeit
(1876–1960)

Symbol: Anzeigemodus umschalten Symbol: Anzeigemodus umschalten Symbol: Druckansicht

Polligkeit, Friedrich Wilhelm [ID = 14310]

* 14.5.1876 Langenberg (Rheinland), † 27.4.1960 Frankfurt am Main, evangelisch
Prof. Dr. jur.; Dr. rer. pol. h.c. – Sozialplaner, Sozialpolitiker, Kommunalpolitiker
Biografischer Text

Wilhelm Polligkeit hatte mit der Anstellung bei dem reichen, sozial aktiven jüdischen Unternehmer Wilhelm Merton offenkundig seine Bestimmung gefunden: Er konnte aus einer einflussreichen Position eine außerordentlich weit gefächerte Aktivität als Sozialplaner über Jahrzehnte entfalten, die er auch im NS-Staat im wesentlichen aufrecht hielt, um dann in der jungen Bundesrepublik frühere Institutionen wiederzubeleben. Es „dürften... die äußerst umfangreichen Handlungsfelder, personellen Beziehungsgeflechte und Einflussmöglichkeiten zu einer inneren Einstellung und einem Selbstbild eines quasi allmächtigen virtuosen Managers der Sozialen Frage geführt haben“.1

Polligkeit stand in seinem Denken und Handeln für die Sozialdisziplinierung. Aus seinem „Bestreben der Überwindung der ungeordneten Natur durch die Herstellung von Ordnung unter der Prämisse der Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung ergibt sich der Kern der Tätigkeit Polligkeits: Erfassen, Ordnen, Klassifizieren, Verrechtlichung und bürokratische Regelung allen unordentlichen Wildwuchses.“2

Seine Dissertation von 1907 postulierte das „Recht des Kindes auf Erziehung“.3 Dies „markierte das Recht des Staates auf die Beaufsichtigung und eventuelle Korrektur des Erziehungsprozesses“. Denn die Menschen sollten sozial brauchbar sein.

Charakteristisch ist der Fall Polligkeit von 1913/14. Polligkeit hatte für den Verein Kinderschutz „ein Mädchen im Gefängnis“ besucht, „sein Bekenntnis“ gehört „und seine Erfahrungen dem Staatsanwalt“ mitgeteilt.4 Der Verein führte „Ermittlungstätigkeit“5 aus und es wurden „zwischen dem Verein und der Polizei die Akten ausgetauscht“. Polligkeit hatte sich „als einen gemilderten Staatsanwalt bezeichnet“. „Diesen Ausdruck bezeichnete der Oberbürgermeister als abwegig.“6 Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung kritisierte den Vorfall scharf.7

Auch während jenes Krieges vertrat er seine wissenschaftsoptimistische Haltung: „Die organisatorische Seite unserer Zukunftsarbeit wird davon abhängen, wie die wissenschaftliche Forschung sich gestaltet; das soziale Experiment muß besser geformt und wechselseitig genutzt bemacht werden.“8 Sein auf Zahlen konzentrierter Blick wird deutlich in einem Zeitungsbeitrag von 1915: „Denn glücklicherweise ist bei uns die Ziffer der Gefallenen im Verhältnis zu den eingesetzten Kräften gering und überwiegen unter ihnen die Unverheirateten“.9

In den 1920er Jahren und zu Beginn der 1930er Jahre gehörte er zu denjenigen, die Zwangsmaßnahmen „als die von der Konzeption her logische und aus der Praxis notwendige Ergänzung der sozialpädagogischen Zuwendung an die Erziehungsfähigen ansahen.“ Von ihm war dazu der offiziöse Gesetzeskommentar: „Er umriß den Kreis der herauszusäubernden Jugendlichen nach § 73 RJWG: Außer den Minderjährigen, die geistig oder seelisch krank sind, ... werden hierzu Dauerfortläufer und daneben besonders Schwerverwahrloste … zu rechnen sein; außerdem … eigenwillige, trotzige, übererregbare und verbitterte Menschen, die … allen Erziehungsversuchen ablehnend oder passiv gegenüberstehen … Dem … Ausleseparadigma fehlte nur noch die ideologische Weihe durch die Rassebiologie.“10

Polligkeit lobte Hitler und den Nationalsozialismus seit 1933.11 „Mit seinem autokratischen und satzungswidrigen Vorgehen“12 schaltete er den Deutschen Verein gleich. Zwar musste er „1935 dem Gleichschaltungsdruck der NSV weichen. Das hinderte ihn nicht, zur gleichen Zeit die Aktivität um ein Bewahrungsgesetz unter Berufung auf nationalsozialistische Ideale fortzusetzen.“13 Er bot von sich aus Personendaten für die erbbiologische Forschung an.14 1933 stellte er fest: „Die Widerstände, die aus liberalen Anschauungen heraus bisher gegen die Einschränkung des Rechts der persönlichen Freiheit erhoben worden seien, seien nunmehr überwunden.“15

„Im Wortprotokoll der nicht-öffentlichen Sitzung des Herrn Oberbürgermeisters mit den Ratsherren vom 31. März 1941“ in Frankfurt erklärte NS-Oberbürgermeister Krebs: „Ich habe darüber kürzlich mit Professor Polligkeit vom Institut für Gemeinwohl gesprochen. Die Frage der Wohnreserve, die in den jüdischen Wohnungen steckt, ist schon in Bearbeitung genommen“, und Krebs verwies auf „noch etwa 10.000 Juden“, die „evakuiert werden“.16 Das war ein halbes Jahr vor dem Beginn der Deportation Frankfurter Juden.

Polligkeit blieb während der NS-Zeit Honorarprofessor an der Goethe-Universität. Im Sommersemester 1934 sagte er dabei: „Der qualitativen Bevölkerungspolitik dient zunächst das Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses, das die Sterilisierung des Erbkranken vorsieht. Ueber seine Auswirkungen ist noch kaum etwas bekannt, verspricht aber Günstiges. ... Zur Verhütung der Rassenentartung müssen Forderungen bezüglich der Ehefähigkeit aufgestellt und neue Ehehindernisse begründet werden. … Bezüglich der Rassenentmischung ist erforderlich, dass ein kommendes Staatsbürgerrecht klärt, welches die staatsbürgerliche Stellung der Rassenfremden sein wird, die jetzt noch Staatsbürger sind.“17

1940 schlug er der Goethe-Universität einen sozialwissenschaftlichen Studiengang vor, welcher „der Volkstumsforschung, der Vererbungslehre und der sozialen Medizin einen breiten Raum“ verschafft hätte, „was den Kurator der Universität Wisser animierte, den Begriff Nationalsozialistische Volkspflege“ dafür zu prägen.18 Dann war er im Januar 1941 – „nur wenige Monate vor Beginn des Krieges“ gegen die Sowjetunion – im Institut für Gemeinwohl aktiv, eine „sozialwissenschaftliche Fundierung seiner kriegerischen Lebensraumpolitik“ zu initiieren: „Die von der Reichsregierung verfolgte Sozialpolitik zur Schaffung einer neuen Volksordnung, die dem deutschen Volke die höchstmögliche Entfaltung seiner politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leistungskraft ermöglichen und dem einzelnen Volksgenossen den ihm gebührenden Lebensraum sicher soll, stellt der sozialwissenschaftlichen Forschung und Lehre an den Universitäten neue, bedeutsame Aufgaben.“19 Polligkeit schuf das Soziographische Institut in Frankfurt. „Gauleiter Sprenger erwies im März 1943 – noch vor der offiziellen Eröffnung – seine Reverenz ... Er zeigte sich beeindruckt“.20

Wilhelm Polligkeit wurde Frankfurter Sozialdezernent im Juni 1945. Er war verantwortlich für die Betreuung zurückgekehrter Frankfurter Juden. Aber „bereits ab Spätsommer 1945 wendet Polligkeit beträchtliche Zeit und Mühe auf, um immer wieder unberechtigte Bezieher von Fürsorgeleistungen aufzuspüren.“ „In einem ausführlichen Bericht über Betrugsfälle politischer Häftlinge sprach Polligkeit von einem Teil der jüdischen KZ-Häftlinge, die sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Vermögensvorteile verschafften und wegen Betrugs angezeigt worden seien. Realiter waren es sechs namentlich aufgeführte Fälle, alles polnische Juden“. Anfang 1946 hielt er „eine Sonderstellung von Verfolgten und Überlebenden des NS-Regimes sozial und politisch für nicht mehr vertretbar“.21

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg konnte Polligkeit sich etablieren und wurde mit hohen Ehren gewürdigt. Erst eine Generation nach seinem Tod verbreiteten sich geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse über sein Wirken.

Gunter Stemmler


  1. Stein, Verwissenschaftlichung, S. 45.
  2. Zitate siehe Stein, Verwissenschaftlichung, S. 277.
  3. Siehe UAF, Abt. 4, Nr. 1589, Bl. 22verso.
  4. Zitate siehe Bockenheimer Anzeiger, 25.2.1914, S. 2.
  5. Kleine Presse, 14.1.1914, Nr. 11. S. 2.
  6. Zitate siehe Kleine Presse, 25.2.1914, Nr. 47, S. 3, 5.
  7. Siehe Offenbacher Abendblatt, 25.2.1914, S. 6.
  8. Kleine Presse, 9.10.1915, Nr. 237, S. 3.
  9. Frankfurter Zeitung und Handelsblatt , 27.6.1915, Nr. 176, 3. Morgenblatt, S. 1.
  10. Zitate siehe Peukert, Sozialpädagogik, S. 326.
  11. Siehe Eckhardt, Einrichtungen, S. 118-120, 127.
  12. Schmitt/Willing, Geschichte.
  13. Peukert, Sozialpädagogik, S. 329.
  14. Siehe Stein, Verwissenschaftlichung, S. 278 f.
  15. Ayaß, Quellen, zum 28. Juli 1933.
  16. Zitate siehe ISG, MA Nachträge 148, Bl. 100(rot) / 75(schwarz).
  17. Eckhardt, Einrichtungen, S. 134 f.
  18. Zitate siehe Jan-Otmar Hesse, Bewährungsprobe. Heinz Sauermann in der Frankfurter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät 1937-1945, in: Jörn Kobes, Jan-Otmar Hesse, (Hrsg.), Frankfurter Wissenschaftler zwischen 1933 und 1945, Göttingen 2008, S. 175-181, hier S. 179.
  19. Ralf Roth, Wilhelm Merton. Ein Weltbürger gründet eine Universität, Frankfurt am Main 2010, S. 174 f.
  20. Eckhardt, Einrichtungen, S. 150 f.
  21. Zitate siehe Pollmann, KZ-Häftlinge, S. 566, 578, 581-583.

Literatur