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Portrait

Johann Mönch von Buseck
(belegt 1409–1416)

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Weitere Informationen

GND-Nummer

1398012661

Mönch von Buseck, Johann [ID = 21661]

belegt 30.1.1409–1416
Ritter, Bürge
Biografischer Text

Biogramm bei Demandt, Personenstaat

Ritter, ist 1409 Januar 30 einer der hessischen Bürgen der zweiten Verschreibung über die Zahlung des Brautschatzes für Landgraf Hermanns Tochter Margarethe bei ihrer Vermählung mit Herzog Heinrich von Braunschweig1. 1414 Juni 17 bekennt Landgraf Ludwig I., ihm 200 fl. wegen der Gefangenschaft zu schulden, die er unter Landgraf Hermann erlitten hat2, wobei er auf dem Wildenberg geschatzt wurde. Landgraf Hermann hat bereits 100 fl. zurückerstattet, die genannten 200 fl. wird ihm Landgraf Ludwig in zwei Raten zu Michaelis 1415 und 1416 zahlen. Wegen der weiteren 100 fl., die Johann noch zahlen soll, soll er sich rechtlich zur Wehr setzen3.


  1. Gundlach III S. 318.
  2. Diese 200 fl. schuldete Landgraf Hermann dem Johann Mönch von Buseck schon 1390 Oktober 29, als er sie zum kommenden Liebfrauentag zu zahlen versprach (Urkk., Passiv-Schuldverschreibungen: v. Buseck).
  3. Kopiar 4 Nr. 294. Johann wird in beiden Fällen ausdrücklich Herr bzw. Ritter genannt, so daß er mit dem zuvor genannten Henne Mönch v. Buseck nicht identisch sein kann, der stets nur Junker heißt oder ohne Titel bleibt. Er ist aber identisch mit jenem Herren Johann Mönch v. Buseck, der nach dem Marburger Salbuch des Rentmeisters Rule von Schönbach 13 fl. jährlich aus der Beede von Lohra im Gericht Ebsdorf erhielt (Küch, Salbücher in ZHG 39, 1905 S. 218). Dies dürfte damit zusammenhängen, daß Landgraf Hermann Herrn Johann Mönch und seinen Gesellen 1377 für ihre Verluste im Sternerkrieg das Gericht Lohra mit Zubehör für 500 fl. verpfändet hatte (Amtsbücher S/5).

Literatur