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Portrait

Johannes Clotz
(1545–1588)

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GND-Nummer

119730979

Clotz, Johannes [ID = 10040]

* 4.12.1545 Wetzlar, † 5.8.1588 Wetzlar, evangelisch
JUD – Kanzler
Biografischer Text

Biogramm bei Gundlach, Dienerbuch

Dr.1 Johann Clotz aus Wetzlar2, Sohn des Ratsherrn Anton Clotz in Wetzlar, geboren daselbst 1545 Dezember 43, in Marburg immatrikuliert im zweiten Semester 15594, studierte dann in Wittenberg die Rechte, ging 1565 wieder nach Marburg, wurde 1566 Magister, machte 1567 eine gelehrte Reise nach Frankreich, war dann unter Anleitung Dr. Jacob Friedrich Meurers zwei Jahre am Reichskammergericht in Speyer5. 1572 Mai 28 wurde er von den vier Landgrafen als Ersatz für Dr. Ludwig Feige zum sämtlichen Rat und Beisitzer des Hofgerichts bestellt6. Landgraf Ludwig d. Ä. bestellte ihn zu seinem Rat 1573 Juli 25 und zwar speziell zum Dezernenten für die Reichskammergerichtsprozesse und zum Rechtsbeistand des Landgrafen. 1575 Juli 25 erhielt er eine neue Bestallung als Hofrat und Diener7. Beide Ämter, im Hofgericht8 und in der Kanzlei, hatte er inne bis zu seiner Beförderung zum Kanzler Landgraf Ludwigs am 13. Februar 15819. Er starb in Wetter am 5. August 158810.


  1. Dr. juris 1572 Mai 28. Siehe Anm. 6.
  2. Marburger Matrikel.
  3. Strieder 2, 233 f., der des Regnerus Sixtinus Oratio de vita et morte Jo. Clotzii, Marburg 1589, ausschreibt (Marburger Archivbibliothek XV B 365).
  4. Marburger Matrikel.
  5. Strieder 2, 233 f.
  6. Akten betr. Behörden und Beamte (Samthofgericht in Marburg 1552-1676 I) M. St. S. 8395/96.
  7. Besoldungsbuch Landgraf Ludwigs; Reversalbuch 107.
  8. Als Hofgerichtsbeisitzer ist er allerdings nur bis 1574 Januar 13 nachgewiesen (Fragmenta actorum des Samthofgerichts Bd. 60).
  9. Er wurde Kanzler infolge persönlicher Empfehlung seines Vorgängers Heintzenberger (Strieder). Reversalbuch 141 Bl. 2 ff. Saur S. 65 hat falsch den 14. Februar.
  10. Schreiben von Bürgermeister und Rat zu Wetzlar an Landgraf Ludwig über die Zeit des Todes: M. St. S. 8395. Strieder 2, 233 ff. Seine Gattin war Elisabeth Hering, mit der er sich 1574 verheiratete (nach dem von Strieder 16, 350 angeführten Epithalamium des Justus Vultejus), 2, 233 f. nennt Strieder sie dagegen Marie, Tochter des Marburger Bürgermeisters Philipp Hering, und gibt als Tag der Heirat den 10. Mai 1574 an. Seine Tochter Hedwig Katharina wurde die Gattin des hessischen Rats Wilhelm Sixtinus (Strieder 2, 233 ff.).

Literatur