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Portrait

Konrad von Treisbach
(belegt 1374–1402)

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Weitere Informationen

GND-Nummer

1401910750

Treisbach, Konrad von [ID = 22880]

belegt 5.11.1374–22.12.1402
Biografischer Text

Biogramm bei Demandt, Personenstaat

Er und Volprecht haben eine von den Landgrafen Heinrich II. und Hermann 1374 November 5 anerkannte Schadensersatzforderung an sie in Höhe von 226 ½ guten kleinen Gulden Marburger Währung, die die Landgrafen bis zum 1. Mai 1375 bezahlen wollen1. 1379 Januar 25 bekunden beide Brüder mit Landgraf Hermann über ihre Forderungen abgerechnet zu haben, wobei er ihnen 640 fl. in Gold schuldig bleibt, die er bis zur Bezahlung mit einer Gülte von 64 fl. aus den beiden Beeden des Ebsdorfer Grundes verzinst2. 1396 Juli 23 schuldet Landgraf Hermann Konrad und seiner Frau Metze 250 fl. und 225 Pfd. Hlr. Grünberger Währung, wofür er ihnen das halbe Schloß Merlau mit dem Dorf Flensingen verpfändet3, doch tritt Konrad am selben Tage seinen Anteil an Merlau an Eberhard Schenk zu Schweinsberg ab5. Der Landgraf hat dementsprechend seine Verpflichtungen auf andere Weise beglichen, wie sich daraus ergibt, daß Konrad und Metze 1402 Dezember 22 bekunden, daß Landgraf Hermann auf seine Schuld von 250 fl. und 225 Pfd. Hlr., die er ihnen unter Geiselstellung innerhalb von vier Jahren zu bezahlen versprochen hat, für dieses Jahr 62 fl. und 56 Pfd. Hlr. entrichtet hat, so daß er nur noch einen Betrag von 56 fl. und 56 Pfd. schuldig ist5.


  1. Urkk., Passiv-Schuldverschreibungen: von Dreisbach.
  2. Urkk., Quittungen. Die Zahlung der Gülte soll mit je 32 fl. zum 1. Mai und zum 29. September erfolgen. In einem Transfix erklären sich die Brüder bereit, bei Ablösung dieser 600 fl. (!) das Geld in Marburger Währung anzunehmen.
  3. Aus Gen.-Rep. Merlau abgegeben an das StA. Darmstadt. – Baur, Hessische Urkunden I Nr. 1216 Anmerkung.
  4. Ebd.
  5. Ebd.

Literatur