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KDR 100, TK25 1900 ff.

Eichen

Wüstung · 146 m über NN
Gemarkung Oberliederbach/Unterliederbach, Gemeinde Liederbach am Taunus, Main-Taunus-Kreis 
Siedlung | Statistik | Verfassung | Besitz | Kirche und Religion | Kultur | Wirtschaft | Nachweise | Zitierweise
Siedlung

Ortstyp:

Wüstung

Lagebezug:

4 km nordöstlich von Hofheim am Taunus

Lage und Verkehrslage:

An die ehemalige Gemarkung von Niederhofheim grenzend. Hier lokalisiert nach der Flurbzeichnung "Hinter den Eichen" am Liederbach.

Ortsform:

Hofwüstung

Siedlungsentwicklung:

1492 als Eycher Gut im Bereich der Herrschaft Eppstein-Königstein erwähnt.

Historische Namensformen:

Bezeichnung der Siedlung:

  • Der Name leitet sich wahrscheinlich von unter einer Eiche gelegenen Gerichtstätte ab.

Koordinaten:

Gauß-Krüger: 3463558, 5553979
UTM: 32 U 463498 5552197
WGS84: 50.120895° N, 8.489385° O OpenLayers

Statistik

Ortskennziffer:

43601002001

Verfassung

Altkreis:

Main-Taunus-Kreis; Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt

Gericht:

  • 1444 trägt Georg von Sulzbach das Gericht von Eberhard von Eppstein zu Lehen.
  • Aus dem Jahre 1515 existiert ein Weistum des Hufengerichts unter der Linde.
  • Von 1544-1574 werden Verhandlungen beim höfischen Gericht zu Eichen unter der Linde abgehalten.

Herrschaft:

1433: Herrschaft Königstein

Besitz

Grundherrschaft und Grundbesitzer:

  • Den größten Grundbesitz zu Eichen hatten die Herren von Eppstein-Königstein und das Kloster Limburg a.d.H.
  • Im 13. Jahrhundert gehörte der Hof der Agnes Fleming von Hausen.
  • 1399 erwirbt Frank von Kronberg Land zu Eichen von Johannes Mertz von Kriftel.
  • 1429 erhält Frank d.Ä. von Kronberg Land zurück, welches bis dato im Besitz der Limburger Abtshofes in Sindlingen war.
  • 1581 sind das Mainzer Mariagredenstift und Frankfurter Heiliggeistspital dort begütert.

Ortsadel:

1306 Heilmannus de Eichene

1339 Edelknecht Godfrid von Eychen

1341-43 Gottfried von Eychen

1354 Heinrich von dem Hayne, Gotfried vom Hayne

Wirtschaft

Zoll:

Der Hof war von Bede, Zinsen und Diensten befreit.

Nach dem Weistum von 1565 waren aber Abgaben an den Grundherren zu leisten.

Nachweise

Literatur:

Zitierweise
„Eichen, Main-Taunus-Kreis“, in: Historisches Ortslexikon <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/11354> (Stand: 15.5.2018)