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Portrait

Hans Knaut
(belegt 1477–1518)

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Weitere Informationen

GND-Nummer

1396770224

Knaut, Hans [ID = 21198]

belegt 6.1477–20.10.1518
Ritter, Diener, Amtmann, Rat
Biografischer Text

Biogramm bei Demandt, Personenstaat

Ritter, 1477 Juni im Dienst Landgraf Heinrichs III.1, ist 1498 auf dem Hanstein ansässig2, unter den Dienern Landgraf Wilhelms II. 1499 Februar 13. 1499 März 1 gestattet Landgraf Wilhelm, daß Ritter Dietrich von Schachten Schloß und Gericht Gieselwerder an Knaut abtritt4. Im Juli dieses Jahres ist er unter den Dienern Landgraf Wilhelms II., die Plesse einnehmen5. Amtmann zu Gieselwerder 15016. 1505 März 31 erhält er den Schöneberg7 (in Gestalt einer Verpfändung des Schlosses für 2500 fl.), doch datiert die Amtsbestallung erst von 1505 Mai 118. Die Übertragung erfolgt unberechnet mit allen Zinsen und Renten einschließlich der höchsten Bußen, die dem Landgrafen und der Stadt Hofgeismar fällig sind, doch bleiben dem Landgrafen die (Land)Folge, die Landsteuer, die Bergwerksgerechtigkeit, die geistlichen und die ritterlichen Lehen und die Öffnung des Schlosses. Rat Landgraf Wilhelms I. 1510 ff.9. Wird als solcher bei der Vertretung von dessen Interessen 1510 Dezember 27 in Marburg von den Regenten gefangen genommen und längere Zeit eingekerkert10. Unterzeichnet die Treysaer Einung der Landgräfin Anna mit den hessischen Ständen von 1514 Februar 1011 und ist in ihrem Dienst 1514 April 1212. Rat Landgraf Philipps 1518 Oktober 2013.


  1. Rechn. I, Spangenberg (98/7 Bl. 18). Er reitet im Auftrage des Landgrafen nach Aachen (Juni 4-20).
  2. Rechn. I, Grebenstein (55/9 Bl. 89): ein Bote bringt ihm ein Schreiben Landgraf Wilhelms II. dorthin. Nach Glagau, Landtagsakten S. 195 war er auf dem Eichsfeld ansässig, gehörte also nicht zur hessischen, sondern zur eichsfeldischen Ritterschaft.
  3. Rechn. I, Grebenstein (55/9 Bl. 35v.). Auch das Dienerverzeichnis von 1500 nennt ihn (Kopiar 131a Bl. 14 und Kopiar 131b Bl. 21).
  4. Urkk., Gen.-Rep. Gieselwerder.
  5. Rechn. I, Bilstein (30/1 Bl. 98v.).
  6. Kopiar 131a II Bl. 18, 27, 40, 53v.
  7. Rechn. I, Grebenstein (58/2 Bel.).
  8. Die erste Fassung vom 10. Mai (Kopiar 9 Nr. 47) ist gestrichen, die zweite Fassung vom 11. Mai (Kopiar 13 Nr. 179) schränkt das in der ersten gewährte volle Jagdrecht im Amt und den freien Vieheintrieb in den Reinhardswald dahin ein, daß das Jagdrecht auf hohes Wild auf das Gebiet jenseits der Esse und der Vieheintrieb auf das für die Haushaltung nötige Vieh begrenzt wird.
  9. Glagau, Landtagsakten S. 136 ff.
  10. Ebd. S. 142.
  11. Ebd. S. 198 Anm.
  12. Rechn. I, Homberg /E. (67/29 Bl. 15). – Kassel Kammerschreiber (11/10 Bl. 29v.).
  13. Glagau, Landtagsakten S. 536.

Literatur