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Sonneborn

Wüstung
Gemarkung Waldkappel, Gemeinde Waldkappel, Werra-Meißner-Kreis 
Siedlung | Statistik | Verfassung | Besitz | Kirche und Religion | Kultur | Wirtschaft | Nachweise | Zitierweise
Siedlung

Ortstyp:

Wüstung

Lagebezug:

13,5 km südwestlich von Eschwege

Lage und Verkehrslage:

Im Tal des Sinnebaches zwischen Waldkappel und Bischhausen gelegen. Flurbezeichnung Im Sinnebach

Ersterwähnung:

1096

Siedlungsentwicklung:

1369 und 1371 wird "Nydirn Sunneborn" genannt. Es muss aber offen bleiben, ob damals zwei Orte existierten.

Historische Namensformen:

Bezeichnung der Siedlung:

  • Wüstung (1350)

Koordinaten:

Gauß-Krüger: 3563747, 5669795

Statistik

Ortskennziffer:

63601215017

Verfassung

Verwaltungsbezirk:

  • 1141: Honer Mark (in pago, qui dicitur Hunether marca, circa fluvium Werraha)

Altkreis:

Eschwege

Gericht:

Herrschaft:

1350 lässt Joh. von Hundelshausen dem Landgrafen seine Wüstung "zu Sunneborne bei Cappele" auf (Lehenrev.).

Besitz

Grundherrschaft und Grundbesitzer:

  • 1096 wird Besitz des Klosters Hersfeld am Gut Vierbach bestätigt, zu dem u.a. Sonneborn gehört.
  • 1152 bestätigt Papst Eugen III. dem Benediktinerkloster Bursfelde den namentlich angeführten Besitz u.a. in Sonnenborn.
  • 1369 gelangt Besitz der von Hundelshausen an das Kloster Germerode. 1451 hat das Kloster Germerode noch Recht daran (Germeroder Zinsregister).

Zehntverhältnisse:

1141 fügt der Mainzer Erzbischof Markolf der Schenkung an Kloster St. Blasien zu Northeim den Zehnten in Sonneborn hinzu.

Ortsadel:

Adlige: 1276 und 1314

Nachweise

Literatur:

Zitierweise
„Sonneborn, Werra-Meißner-Kreis“, in: Historisches Ortslexikon <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/6970> (Stand: 28.11.2024)