Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Die letzten Tage vor dem Krieg in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), Juli 1914

Abschnitt 23: 27.7.1914: Strafverfahren gegen den "Vorwärts"


Strafverfahren gegen den „Vorwärts".

Berlin, 27. Juli. Die Staatsanwaltschaft hat auf Grund des am Sonnabend1 in den Straßen Berlins ausgeteilten sozialdemokratischen Flugblattes, das die Aufforderung an die Arbeiterschaft enthielt, den „Kriegstreibern in den Arm zu fallen", worin angesichts der gegenwärtigen politischen Lage eine Strafhandlung nach § 112 St.G.B.2 erblickt wird, ein neues Strafverfahren gegen den „Vorwärts" als Herausgeber des Flugblattes eingeleitet.

[Oberhessische Zeitung vom 28. Juli 1914]


  1. D.h. am Samstag, dem 25. Juli 1914.
  2. § 112 des Strafgesetzbuches des Deutschen Reiches von 1871 lautet: "Wer eine Person des Soldatenstandes, es sei des Deutschen Heeres oder der Kaiserlichen Marine, auffordert oder anreizt, dem Befehle des Oberen nicht Gehorsam zu leisten, wer insbesondere eine Person, welche zum Beurlaubtenstande gehört, auffordert oder anreizt, der Einberufung zum Dienste nicht zu folgen, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft."

Orte: Berlin
Sachbegriffe: Zeitungen · Oberhessische Zeitung · Vorwärts (Zeitung) · Flugblätter · Arbeiterschaft · Pazifismus · Strafgesetzbuch
Empfohlene Zitierweise: „Die letzten Tage vor dem Krieg in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), Juli 1914, Abschnitt 23: 27.7.1914: Strafverfahren gegen den "Vorwärts"“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/39-23> (aufgerufen am 08.05.2024)