Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Die letzten Julitage 1914 und die Mobilmachung in der Frankenberger Zeitung, Juli / August 1914

Abschnitt 10: 2.8.1914: Bekanntmachung zur Gültigkeit von Papiergeld


Bekanntmachung.

Leider macht sich die Anschauung geltend, als ob Papiergeld minderwertiger als Baargeld sei. Es kann derartigen bedenklichen Erscheinungen nicht scharf genug entgegengetreten werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß durch Gesetz vom 1. Juni 1909 den Reichsbanknoten volle gesetzliche Zahlkraft beigelegt ist. Die Reichsbanknoten sind von jedermann in jedem Betrage zu ihrem vollen Nennwerte in Zahlung zu nehmen. Wer die Annahme einer geschuldeten Summe in Reichsbanknoten verweigert, setzt sich den Folgen des Annahmeverzuges aus. Die Verweigerung der Annahme befreit den Schuldner unter Umständen von der Zahlungspflicht.
Eine Umwechselung der Noten in Goldmünzen ist deshalb völlig zwecklos.
Jedermann hege Vertrauen zur absoluten finanziellen Sicherheit des Reiches und zeige in dieser schweren Zeit ernste Besonnenheit. Jedes andere Verhalten ist frivol.
Frankenberg, den 2. August 1914.
Der Landrat. Stapenhorst

[Frankenberger Zeitung vom 4. August 1914]


Personen: Stapenhorst, Landrat
Orte: Frankenberg
Sachbegriffe: Frankenberger Zeitung · Zeitungen · Papiergeld · Banknoten · Goldmünzen · Landräte
Empfohlene Zitierweise: „Die letzten Julitage 1914 und die Mobilmachung in der Frankenberger Zeitung, Juli / August 1914, Abschnitt 10: 2.8.1914: Bekanntmachung zur Gültigkeit von Papiergeld“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/38-10> (aufgerufen am 06.05.2024)