Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914

Abschnitt 117: 12.8.1914: Keine vorschnelle Entlassungen


Entlaßt nicht kopflos Eure Arbeitskräfte!

Vertreter der hiesigen Nahrungsmittelgewerbe und der Hausfrauen haben in einer gestern abgehaltenen Sitzung der bestimmten Erwartung Ausdruck gegeben, daß alte diejenigen Arbeit- oder Dienstgeber, die irgendwie in der Lage sind, Arbeitskräfte zu beschäftigen, nicht kopflos Entlassungen, vornehmen, sondern nach Möglichkeit ihre Arbeitskräfte weiter beschäftigen mögen; gegebenenfalls soll man sich an den städtischen Arbeitsnachweis wenden. Insbesondere wurde in der Sitzung dem Wunsche Ausdruck, gegeben, die Dienstmädchen nicht zu entlassen — was übrigens ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gesetzlich gar nicht zulässig ist — und sie nicht einfach den Gefahren,der Straße preiszugeben, sondern möglichst mit ihnen sich gütlich zu einigen. — Von verschiedenen Seiten wird uns übrigens gemeldet, daß man gerade bei Entlassung von Dienstmädchen nicht nur unsozial, sondern einfach ungesetzlich vorgeht. Wir erklären, daß wir keinen Anstand nehmen werden, solche Fälle besonders „patriotischen" Verhaltens schonungslos zu brandmarken. Unmögliches soll von niemandem verlangt werden, aber bei etwas gutem Willen wird sich stets ein beide Teile befriedigender, im Sinne des Ernstes der Zeit liegender Ausweg finden lassen. Die in der Sitzung Anwesenden verpflichteten sich, alle ihre Kräfte in diesem Sinne einzusehen, da sie der Ueberzeugung seien, daß derjenige, der für Arbeitsgelegenheit sorgt, die Kriegsnot kam besten bekämpft.

[Offenbacher Abendblatt vom 12. August 1914]


Empfohlene Zitierweise: „Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914, Abschnitt 117: 12.8.1914: Keine vorschnelle Entlassungen“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/161-117> (aufgerufen am 16.05.2024)