Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Katholische Geistliche aufgrund der Maigesetze vor Gericht, 28. Mai 1873
In Fulda wird Bischof Kött vom königlichen Kreisgericht wegen Verstößen gegen § 1-3 und § 5 der Maigesetze zu einer Geldstrafe von 400 Talern oder drei monatiger Haftstrafe verurteilt.
Zudem sind Domkaplan Helferich zu Dipperz und Kaplan Weber vor dem fuldischen Gericht „wegen der Vornahme geistlicher Amtshandlungen in den ihnen rechtswidrig übertragenen Ämtern aufgrund § 23“ angezeigt worden.
Die beiden Geistlichen werden im Jahr 1874 mehrfach wegen gesetzeswidrigen Abhalten von Gottesdiensten bzw unbefugter Ausübung geistlicher Amtshandlungen gerichtlich verurteilt. Im Juni wird gegen beide eine Ausweisungsverfügung erlassen, woraufhin beide den Landkreis Fulda verlassen. Allerdings reisen beide kurze Zeit später wieder in den Landkreis ein und führen Amtshandlungen aus, was zu ihrer Festnahme und erneuten Ausweisung führt.
1875 verfügt der Innenminister, dass Helferich aufgrund seiner Insubordination die preußische Staatsangehörigkeit verliert. Helferich selbst soll zu dieser Zeit bereits in die USA ausgewandert sein.
(MB)
- Belege
- Klein, Die Zeitungsberichte des Regierungspräsidenten in Kassel an seine Majestät 1867–1918, Bd. 1: 1867–1890, Darmstadt 1993, S. 69, 80, 83, 86, 89
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Maigesetze (Deutsches Kaiserreich) (eingesehen am 8.10.2026)
- Empfohlene Zitierweise
- „Katholische Geistliche aufgrund der Maigesetze vor Gericht, 28. Mai 1873“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7804> (Stand: 13.10.2026)
- Ereignisse im April 1873 | Mai 1873 | Juli 1873
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