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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Polizeiverordnung zur Schweinefleischbeschau, 1. Dezember 1871

Seit dem 1. Dezember 1871 muss das Schlachtergewerbe im Regierungsbezirk Kassel das zum Verzehr gedachte Schweinefleisch auf Trichinen untersuchen lassen. Hintergrund der Polizeiverordnung ist, dass die Behörden einen Überblick über die Verbreitung der Krankheitserreger erhalten wollen, die, so die Ergebnisse der Verordnung, doch sehr weit verbreitet sind. Besonders häufig ist der Befall in Kassel, sowie vereinzelt in den Landkreisen Kassel, Fritzlar, Hofgeismar, Hersfeld, Witzenhausen, Wolfhagen und Ziegenhain festzustellen.

Auch im Jahr 1873 wird seitens der Behörden nachdrücklich auf die Einhaltung der mikroskopischen Untersuchung des zu verkaufenden Schweinefleisch hingewiesen.


(MB)
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Polizeiverordnung zur Schweinefleischbeschau, 1. Dezember 1871“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7784> (Stand: 1.10.2026)
Ereignisse im November 1871 | Dezember 1871 | Januar 1872
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