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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Schulaufsichtsgesetz und Allgemeines Schulgesetz in Preußen, 11. März 1872

Der „Kulturkampf“, in dem es um das Verhältnis zwischen Kirche und Staat geht, beginnt mit der Aufhebung der besonderen Abteilung für katholische Angelegenheiten im Preußischen Kultusministerium. Das Gesetz Nr. 7975 „Die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens“ stellt alle Bildungseinrichtungen unter Aufsicht des Staates. Eine Vielzahl an Regelungen vereinheitlicht den Bildungsbereich wie: Ferienordnung vom 10. April 1876, dreiklassige Volksschule als Regelschule, Verlegung des Konfirmandenunterrichtes außerhalb der normalen Schulzeit (29. April 1876), Tätigkeitsfeld als Standesbeamter für Lehrer (Gesetz vom 9. März 1874) u. a.

Die Ausbildung von Lehrern wird ebenfalls neu geregelt. Im Folgegesetz vom 15. Oktober 1872 werden Vorschriften über die Aufnahmeprüfung, die Abschlussprüfung, die Inhalte der Ausbildungsverordnung, die Qualifikation der Ausbilder, für Fachlehrer, Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen geregelt.
(RKr)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Schulaufsichtsgesetz und Allgemeines Schulgesetz in Preußen, 11. März 1872“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6593> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Februar 1872 | März 1872 | Mai 1872
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