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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Das Land Hessen agiert ohne Haushalt, 4. April 1951

Das hessische Finanzministerium gibt bekannt, dass Hessen im Moment ohne Haushalt arbeiten muss. Da die Regierung erst in den nächsten Monaten den Haushalt verabschieden kann, muss zunächst ein Überleitungsgesetz erarbeitet werden. Daher werden zur Zeit nur Zahlungen vom Staat übernommen, für die ein Rechtsanspruch besteht. Bauvorhaben, sofern sie nicht aus Vorjahres-Geldern finanziert werden, sind gänzlich eingestellt worden. Die Baustopps sollen zur Sanierung des Haushalts beitragen.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Das Land Hessen agiert ohne Haushalt, 4. April 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3741> (Stand: 27.1.2025)
Ereignisse im März 1951 | April 1951 | Mai 1951
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