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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Ausnahmezustand in Kurhessen, 7. September 1850

Nachdem Kurfürst Friedrich Wilhelm I. (1802–1875) den Staatsminister Bernhard Eberhard (1795–1860) durch den allgemein unbeliebten Ludwig Hassenpflug (1794–1862) ersetzt hatte, kam es zu Protesten und wiederholten Auseinandersetzungen mit der Ständeversammlung in Kassel.

Da der Landtag die Zustimmung zu dem vorgelegten Landeshaushalt zweimal verweigert hatte, wird am 7. September 1850 der Ausnahmezustand verhängt, um den Widerstand von Beamten und Landtag zu brechen. Die Proteste des Landtags gegen die von Hassenpflug am 4. September 1850 erlassene Steuernotverordnung wurden jedoch am 12. September 1850 durch das Oberappellationsgericht in Kassel für rechtmäßig erklärt.

Der Kurfürst und sein Minister flohen daraufhin nach Wilhelmsbad bei Hanau und verlegten ihre Regierung dorthin. Zudem baten sie die Bundesversammlung in Frankfurt am Main um die Entsendung von Bundestruppen, die am 1. November in Kurhessen einziehen.
(StH/UH)

Belege
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Empfohlene Zitierweise
„Ausnahmezustand in Kurhessen, 7. September 1850“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6397> (Stand: 7.9.2024)
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