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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Gesetz über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, 26. April 1968
Der Hessische Landtag verabschiedet das „Erste Gesetz über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat“. Damit werden die Hessische Gemeindeordnung vom 1. Juli 1960 (zuletzt geändert am 4. Juli 1966) und die Hessische Landkreisordnung vom 1. Juli 1960 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1966) in der Weise geändert, dass hauptamtliche Beamte und Angestellte der Gemeinde oder einer gemeinschaftlichen Verwaltungseinrichtung, an der die Gemeinde beteiligt ist nicht Gemeindevertreter sein können. Das gleiche gilt entsprechend für die Landkreise.
(OV)
- Belege
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1968, Nr. 10 vom 6. Mai 1968, S. 120
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Gesetz über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, 26. April 1968“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4546> (Stand: 26.4.2025)
