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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Regierungsbezirk Wiesbaden dem Regierungsbezirk Darmstadt angegliedert, 24. April 1968
Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über die Grenzen der Regierungsbezirke und den Dienstsitz der Regierungspräsidenten“. Damit wird, als erster Schritt einer umfassenden Verwaltungsreform, der Regierungsbezirk Wiesbaden aufgelöst und dem Regierungsbezirk Darmstadt angegliedert.
(OV)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 456, 459
- Weiterführende Informationen
- Hessische Parlamentarismusgeschichte: Verhandlungen des Hessischen Landtags, VI. Wahlperiode, Stenographische Berichte, Bd. 2, S. 1340-1362 (eingesehen am 29.4.2023)
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1968, Nr. 10 vom 6. Mai 1968, S. 119 f.
- Empfohlene Zitierweise
- „Regierungsbezirk Wiesbaden dem Regierungsbezirk Darmstadt angegliedert, 24. April 1968“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/1247> (Stand: 13.8.2024)
