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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Landgericht Frankfurt zuständig für Aburteilung der in Auschwitz begangenen NS-Verbrechen, 17. April 1959

Fritz Bauer (1903–1968), von 1956 bis 1968 Hessischer Generalstaatsanwalt, erwirkt vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Beschluss, dass die Zuständigkeit für die Aburteilung der in Auschwitz und Auschwitz-Birkenau verübten NS-Verbrechen, insbesondere an den Juden Europa, dem Landgericht Frankfurt am Main zufällt. Den am 20. Dezember 1963 eröffnenden Auschwitz-Prozess gegen 22, später 20 Angeklagte hat Bauer „als treibende Kraft sorgsam vorbereiten lassen“1, unter anderem indem er von Zeithistorikern Gutachten über das NS-Regime und seine Verbrechen anfertigen lässt. Die Ermittlungen gehen 1961 in eine gerichtliche Voruntersuchung über, in deren Kontext auch dem Untersuchungsrichter Heinz Düx (1924–2017) eine zentrale Rolle zukommt.
(CP)


  1. Godau-Schüttke, Dr. Fritz Bauer, S. 83.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Landgericht Frankfurt zuständig für Aburteilung der in Auschwitz begangenen NS-Verbrechen, 17. April 1959“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3633> (Stand: 16.8.2024)
Ereignisse im März 1959 | April 1959 | Mai 1959
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