Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Kommentar zur Pressefreiheit im Kurfürstentum Hessen, 10. März 1848
Der Kasseler Journalist Salomon Hahndorf (1801–1890) veröffentlicht am 10. März 1848 einen Kommentar anlässlich der Einführung der Pressefreiheit im Kurfürstentum Hessen, der als Flugblatt veröffentlicht wird. Unter dem Titel „Todes- und Geburtsanzeige“ schreibt er einen satirischen Nachruf auf die Zensur. Die „Verblichene“ habe die „Posaune der Freiheit“ nicht ertragen. Die Pressefreiheit sei schon lange ein Anrecht gewesen, denn in der kurhessischen Verfassung von 1831 sei bereits die Freiheit der Presse und des Buchhandels festgeschrieben worden. Die Schrift diente auch dazu, eine neue, von Hahndorf herausgegebene Zeitung zu bewerben. „Die Freie Presse. Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und Volksleben“ erschien 1848 in insgesamt 47 Ausgaben.
(StF)
- Weiterführende Informationen
- [Kommentar von Salomon Hahndorf zur Pressefreiheit, veröffentlicht als Flugblatt am 10. März 1848]
- Empfohlene Zitierweise
- „Kommentar zur Pressefreiheit im Kurfürstentum Hessen, 10. März 1848“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7331> (Stand: 12.9.2024)
