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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Hessischer Landtag verabschiedet Haushaltsgesetz 1966, 17. Dezember 1965

Der Hessische Landtag verabschiedet das „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966)“. Der Gesamtplan für 1966 sieht Einnahmen und Ausgaben von je 4,903335 Milliarden DM vor. Davon umfasst der ordentliche Haushalt 4,328536 Milliarden DM und der außerordentliche Haushalt 574.799300 Millionen DM. Der größte Einzelplan neben der Allgemeinen Finanzverwaltung ist der des Hessischen Kultusministers: Die Ausgaben für Schulen und Hochschulen betragen 963,6999 Millionen DM (22,26 % des ordentlichen Haushalts).
(OV)

Belege
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1965, Nr. 30 vom 28. Dezember 1965, S. 339-343
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag verabschiedet Haushaltsgesetz 1966, 17. Dezember 1965“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4533> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im November 1965 | Dezember 1965 | Januar 1966
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