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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Erstes Entnazifizierungsverfahren in Darmstadt, 7. Juni 1946
Vor der Spruchkammer Darmstadt-Stadt wird am 7. Juni 1946 das erste Entnazifizierungsverfahren durchgeführt. Grundlage ist das sogenannte Befreiungsgesetzes der amerikanischen Militärregierung vom 5. März 1946. Am Ende dieses ersten Verfahrens erhält ein ehemaliger Gestapo-Angehöriger eine Strafe von fünf Jahren Arbeitslager sowie Vermögensentzug. Wenige Tage später richtet die hessische Landesregierung mehr als 100 Spruchkammern ein, um über die Einstufung und gegebenenfalls Verurteilung hessischer Bürger als NS-Belastete entscheiden zu lassen.
(OV)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 408
- Empfohlene Zitierweise
- „Erstes Entnazifizierungsverfahren in Darmstadt, 7. Juni 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/136> (Stand: 13.8.2024)
