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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes, 26. Juni 1935

Mit dem Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes wird der freiwillige Arbeitsdienst durch einen Pflichtarbeitsdienst ersetzt, dem alle jungen Männer zwischen 18 und 25 Jahren unterliegen.
(OV)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes, 26. Juni 1935“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2466> (Stand: 26.6.2025)
Ereignisse im Mai 1935 | Juni 1935 | Juli 1935
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