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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes, 26. Juni 1935
Mit dem Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes wird der freiwillige Arbeitsdienst durch einen Pflichtarbeitsdienst ersetzt, dem alle jungen Männer zwischen 18 und 25 Jahren unterliegen.
(OV) 
- Belege
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Reichsarbeitsdienst (eingesehen am 26.6.2025)
- Empfohlene Zitierweise
- „Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes, 26. Juni 1935“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2466> (Stand: 26.6.2025)
