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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Freispruch von Staatsminister Ludwig Hassenpflug, 9. April 1836

Der im Mai 1832 vom Mitregenten Kurprinz Friedrich Wilhelm II. (1802–1875) zum kurhessischen Innen- und Justizminister berufene Ludwig Hassenpflug (1794–1862) versuchte mit seiner repressiven Politik, die relativ moderne kurhessische Verfassung von 1831 auszuhebeln. In der Folge kam es deshalb zu heftigen politischen Auseinandersetzungen mit der mehrheitlich liberal gesinnten kurhessischen Ständeversammlung.

Nachdem er von der Ständeversammlung ab 1833 viermal wegen Verfassungsverletzungen angeklagt worden war, wird der Staatsminister, der von seinen Feinden auch als „Hessenfluch“ bezeichnet wurde, am 9. April 1836 vom kurhessischen Staatsgerichtshof wie schon zuvor auch im letzten Prozess freigesprochen.

Wegen zunehmender Differenzen mit dem Kurprinzen reichte er aber bereits 1837 seinen Rücktritt vom Amt ein.
(UH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Freispruch von Staatsminister Ludwig Hassenpflug, 9. April 1836“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6271> (Stand: 9.4.2025)
Ereignisse im März 1836 | April 1836 | Mai 1836
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