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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Gründungsurkunde für Landesbistum Limburg von Wilhelm von Nassau unterzeichnet, 8. Dezember 1827

Am 16. August 1821 hatte die päpstliche Zirkumskriptionsbulle „Provida solersque“ die Bistumsgrenzen der katholischen Landesbistümer Fulda, Limburg und Mainz festgelegt. Sie gab dem Landesherrn ein Vetorecht gegen Vorschläge des Domkapitels.

Am 8. Dezember 1827 unterzeichnet Herzog Wilhelm von Nassau die limburgisch-katholische Gründungsurkunde des Bistums, woraufhin Jacob Brand (1776–1833) der erste Bischof im Limburger Dom wird. Linksrheinische Bistümer wurden zwar in Napoleonischer Zeit durch französische Truppen aufgelöst, doch die Grenzverschiebungen haben für einen Anstieg der katholischen Bevölkerung gesorgt. Durch die Reformation fordern neue Landesherren, also auch evangelische, eine Neuordnung gleich der Souveränität im Rheinbund, wie beispielsweise der Darmstädtische Großherzog es schon ab 1805 um den Sitz in Lorsch mit Unterstützung vom Gesandten Wilhelm von Humboldt (1767–1835) versuchte. Die „Frankfurter Deklaration“ vom 7. Oktober 1818 schlug neue Landesbistümer vor: Freiburg für Württemberg, Fulda für Kurhessen, Limburg für Nassau und Frankfurt am Main, Mainz für Darmstadt sowie Rottenburg für Baden. Diese Deklaration folgte auf den gescheiterten Plänen eines deutschen „Reichskonkordats“ von Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg (1744–1817). Weiterhin wird am 25. März 1827 die von Georg Moller (1784–1852) gebaute St. Ludwigskirche in Darmstadt eingeweiht und die Marburger Kugelkirche den Katholiken zugeteilt.
(StH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Gründungsurkunde für Landesbistum Limburg von Wilhelm von Nassau unterzeichnet, 8. Dezember 1827“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6203> (Stand: 19.11.2025)
Ereignisse im November 1827 | Dezember 1827 | Januar 1828
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