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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Beschluss zur Errichtung des Hessischen Rundfunks, 22. September 1948

Der Hessische Landtag beschließt mit dem „Gesetz über den Hessischen Rundfunk“ die Errichtung einer Landesrundfunkanstalt als Anstalt des öffentlichen Rechts. Nachdem das unmittelbar bei Kriegsende wirksame alliierte Gesetz Nr. 191 vom 24. November 1944 die mediale Verbreitung öffentlicher Kommunikation auf ein amerikanisch-britisch kontrolliertes Monopol beschränkt hatte, und den über dieses Monopol hinausgehenden Betrieb von Rundfunk- und Fernseheinrichtungen durch Deutsche strikt untersagte, erhält das neugegründete Land Hessen damit ein selbstverwaltetes und nicht der Staatsaufsicht unterstehendes Rundfunkprogramm.

Direkter Vorläufer des Hessischen Rundfunks ist der seit 1. Juni 1945 aus Bad Nauheim ein reguläres Programm ausstrahlende Sender „Radio Frankfurt“ der amerikanischen Militärregierung. Der gesetzgebenden Beschlussfassung im hessischen Landesparlament, die nicht zuletzt auf bestimmenden Druck der amerikanischen Besatzungsmacht erfolgt, und der lange Debatten vorausgegangen sind, steht der 1946 von den Amerikanern zum Leiter von „Radio Frankfurt“ bestellte Eberhard Beckmann (1905–1962), früher unter anderem als Lehrer für Theater- und Kunstgeschichte an der Frankfurter Schauspielschule tätig, beratend zur Seite.
Der Rundfunkrat des HR unter Leitung von Ministerialdirektor Kurt Magnus (1887–1962) konstituiert sich am 31. Dezember 1948, der Verwaltungsrat unter Staatssekretär a.D. Hans Bredow (1879–1959) am 15. Januar 1949. Am 28. Januar 1949 übergibt der amerikanische Militärgouverneur General Lucius D. Clay (1897–1978) die Verantwortung für den Sender in deutsche Hände.
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Beschluss zur Errichtung des Hessischen Rundfunks, 22. September 1948“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/947> (Stand: 12.11.2025)
Ereignisse im August 1948 | September 1948 | Oktober 1948
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