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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Künstlerische Mitbestimmung für das Ensemble des Frankfurter Schauspiels, 21. August 1972
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beschließt erstmals in der Bundesrepublik, dem Ensemble des Schauspiels künstlerische Mitbestimmungsrechte (Drittelparität) einzuräumen. Auch in der Oper wird eine Form der Mitbestimmung eingeführt, hierbei handelt es sich aber nur um eine erweiterte Mitwirkung. Im Schauspiel sieht die Mitbestimmung folgende Form vor:
Die künstlerische Leitung des Schauspiels liegt fortan bei einem Dreierdirektorium: je einem vom Magistrat berufenen Regisseur und einem Bühnenbildner; beide dürfen nicht Mitglied des künstlerischen Beirats sein. Als drittes Direktoriumsmitglied wird von der Vollversammlung aus den fünf im künstlerischen Beirat sitzenden Schauspielern ein Vertreter gewählt.1
(OV) 
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.8.1972, S. 23. ↑
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 471
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.8.1972, S. 22: Beginn im Schauspiel
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.8.1972, S. 23: Magistrat beschließt die Mitbestimmung im Schauspiel. In der Oper nur Mitwirkung / Frankfurt die erste deutsche Bühne
- Empfohlene Zitierweise
- „Künstlerische Mitbestimmung für das Ensemble des Frankfurter Schauspiels, 21. August 1972“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/1316> (Stand: 16.8.2024)
