Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Wilhelm II. unterzeichnet Organisationsedikt, 29. Juni 1821
Das von Kurfürst Wilhelm II. (1777–1847) als eine der ersten Verfügungen nach dem Tod seines Vaters Kurfürst Wilhelm I. (1743–1821) am 29. Juni 1821 in Kassel unterzeichnete Organisationsedikt („Verordnung über die Umbildung der bisherigen Landesverwaltung“) gibt Kurhessen eine fortschrittliche Verwaltung mit getrennten Kreis- und Justizämtern. Für die vier neugeschaffenen Provinzen (Nieder- und Oberhessen, Hanau und Fulda) wurden Regierungen eingesetzt, die jetzt reine Verwaltungsbehörden sind. Zudem werden auf der unteren Ebene Kreisverwaltungen eingerichtet.
Der gesamte Erziehungs- und Schulbereich lag in den Händen des Staates und seiner politischen Gemeinden. Das kurhessische Innenministerium übernahm die Verwaltungsaufsicht über die Schulen, die Ausbildungsstätten für Lehrer und die Kirchen. In seinem Auftrag visitierten die kirchlichen Institutionen als Vertreter des Staates die Volksschulen. Die Einsetzung der Lehrer war ebenfalls Staatsaufgabe. Falls sie in den Gemeinden kirchliche Aufgaben wie als Organist, Glöckner oder Totengräber erfüllen sollten, erfolgte die Anstellung in Absprache mit kirchlichen Behörden.
In Befolgung des Ediktes nahm 1822 auch der Handels- und Gewerbeverein in Kassel die Arbeit auf, der sich um die Belange von Handel und Industrie kümmern sollte.
(UH/RKr)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 210 f., 215
- Alexander Wachter, Dorfschule zwischen Pastor und Schulmeister, Frankfurt am Main u. a. 2001
- Eihachiro Sakai, Der kurhessische Bauer im 19. Jahrhundert und die Grundlastenablösung, Melsungen 1967
- Heinrich Theodor Kimpel, Geschichte des hessischen Volksschulwesens, Kassel 1900, S. 5-7
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Wilhelm II. unterzeichnet Organisationsedikt, 29. Juni 1821“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6160> (Stand: 27.11.2025)
