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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Hessen zahlt Weihnachtsgeld vorbehaltlich des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils, 15. Dezember 1953

Das Kabinett beschließt, Beamten sowie Arbeitern und Angestellten des Landes Weihnachtsgeld zu zahlen. Die Zahlung finden vorbehaltlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts statt, das im Januar über die gesetzlich Höhe derartiger Zahlungen entscheiden wird. In Hessen erhalten Verheiratete 50 DM, Ledige 30 DM sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind 15 DM.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessen zahlt Weihnachtsgeld vorbehaltlich des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils, 15. Dezember 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4422> (Stand: 15.12.2024)
Ereignisse im November 1953 | Dezember 1953 | Januar 1954
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