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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Beratungen über Einführung einer Feuerwehrdienstpflicht, 21. Januar 1951

Im Hessischen Landtag wird der Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Feuerwehrdienstpflicht vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass in Gemeinden, die aus Geldmangel keine Berufsfeuerwehr unterhalten und keine freiwilligen Wehren aufstellen können, eine Pfichtfeuerwehr geschaffen wird. Auch in Orten, in denen die freiwilligen Wehren nicht ausreichend besetzt sind, soll das Gesetz angewendet werden. Alle körperlich und geistig geeigneten Männer zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 50. Lebensjahr sollen zu diesem Dienst verpflichtet werden. Der Innenminister erhält in dem Gesetz die Befugnis, Eigentümer und Mieter von Gebäuden zur Anschaffung und Pflege von Löschgeräten zu verpflichten. Diese Maßnahmen sollen staatlich überwacht werden.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Beratungen über Einführung einer Feuerwehrdienstpflicht, 21. Januar 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3653> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Dezember 1950 | Januar 1951 | Februar 1951
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