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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Bannmeile vor Hessischem Landtag angedacht, 18.-23. Februar 1954
Der Hessische Landtag plant – laut United Press – um den Landtag eine Bannmeile von einem Kilometer Radius zu ziehen. In diesem sollen Aufzüge und Kundgebungen unter freiem Himmel untersagt ein. Hintergrund ist eine Änderung im Versammlungsgesetz, das eine solche Absperrung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene möglich macht. In Hessen tritt das Gesetz zur Bannmeile am 23. Februar in Kraft, nachdem es am 18. Februar vom Hessischen Landtag beschlossen wurde.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.2.1954, S. 1
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8.4.1954, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Bannmeile vor Hessischem Landtag angedacht, 18.-23. Februar 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/5091> (Stand: 17.1.2025)
