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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Der Günthersburgpark wird Volkspark, 26. Juni 1892

Am 26. Juni 1892 wird der Günthersburgpark in Frankfurt-Bornheim als öffentlicher Volkspark freigegeben.

Das Gelände des späteren Parks, an dessen Stelle die mittelalterliche Bornburg, der Stammsitz der Herren von Bornheim gestanden haben soll, hatte sich zuvor im Besitz verschiedener Frankfurter Patrizierfamilien befunden. 1690 wurde das Areal vom Frankfurter Gastwirt Johann Jacob Günther (gest. 1722/23) erworben. Er ließ gegen Ende des 17. Jahrhunderts die „Günthersburg“, eine kleine Wasserburg mit Graben und Zugbrücke, erbauen, von der sich der heutige Name des Parks herleitet.

Nach mehreren Besitzerwechseln kam das Grundstück zu Beginn des 19. Jahrhunderts in den Besitz der Familie Rothschild. Carl Mayer von Rothschild (1788–1855) ließ es zwischen 1837 und 1839 vom Frankfurter Stadtgärtner Sebastian Rinz (1782–1861) zu einem englischen Landschaftsgarten mit großen Rasenflächen und Gehölzgruppen umgestalten. Nach dem Abbruch der alten Wasserburg wurde 1844/45 die „Villa Günthersburg“ errichtet. Architekt dieses klassizistischen Palais war Heinrich Friedrich Rumpf (1795–1867), der zuvor bereits das Rothschildsche Palais im späteren Rothschildpark entworfen hatte.

Nach dem Tod von Mayer Carl von Rothschild (1820–1886) erwarb die Stadt Frankfurt im Jahr 1891 den Park, der von Stadtgärtner Andreas Weber (1832–1901) für die öffentliche Nutzung neu gestaltet wurde. Die Villa hingegen wurde nach dem letzten Willen Rothschilds abgebrochen.
(UH)

Belege
Weiterführende Informationen
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„Der Günthersburgpark wird Volkspark, 26. Juni 1892“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7590> (Stand: 23.1.2026)
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