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Grundlagenvertrag der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, 21. Dezember 1972

Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 stellt einen entscheidenden Schritt in eine positivere Zukunft zwischen den Beziehungen der BRD und der DDR dar. Gerade Artikel 3 dieses Vertrags ist in Bezug auf die Verhältnisse an der Grenze wichtig. Darin heißt es:
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten.
Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.
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Dies ist ein enormer Fortschritt, zumal die BRD bis hierhin die DDR nicht als eigenständigen Staat anerkennt und immer noch als Sowjetische Besatzungszone bezeichnet. Die Regelungen an der Grenze finden insbesondere in dem Zusatzprotokoll Beachtung. Beide Regierungen einigen sich darauf, eine Kommission zu bilden, die die Grenze beider Staaten markieren, überprüfen, ggf. neu analysieren und dokumentieren soll. Ebenso wird die neu geschaffene Grenzkommission zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme, zum Beispiel der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung, beitragen (Die Grenzkommission, S. 19.). Unter anderem sollen grenzüberschreitende Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie der Verkehr zwischen den beiden deutschen Staaten ausgebaut werden. Des weiteren ist die Grenzkommission berechtigt bei erhebliche[n] praktische[n] Unzuträglichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, die eine bessere Situation zum Wohl der Menschen schaffen können. (Die Grenzkommission, S. 20.) Damit ist besonders die Lage des Grenzverlaufs durch die Druckerei Hoßfeld im hessischen Philippsthal angesprochen.
Die Arbeit der deutsch/deutschen Grenzkommission ist [...] für die Grenzgemeinden von größter Bedeutung und stellt einen entscheidenden Schritt zur Normalisierung der Beziehungen dar. (Das Haus auf der Grenze, S. 75)
(MW)


  1. Die Grenzkommission, S. 18.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Grundlagenvertrag der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, 21. Dezember 1972“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4248> (Stand: 20.2.2022)
Ereignisse im November 1972 | Dezember 1972 | Januar 1973
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