Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Gehe zu Treffer
 

Einheitliches Gerichtssystem durch Reichsjustizreform, 1. Oktober 1879

Am 27. Januar 1877 trat die Reichsjustizreform in Kraft, wodurch die Gerichtsorganisation des Deutschen Reichs einheitlich strukturiert wurde. Im Großherzogtum Hessen folgten daraus zahlreiche Änderungen von Institutionsbezeichnungen, wie beispielsweise das Hof- und Obergericht zu einem „Landgericht“ oder das Darmstädter Oberappellations- und Kassationsgericht zum „Oberlandesgericht“ wurde. Land- und Stadtgerichte wurden zu Amtsgerichten. Die oberste Instanz des Reiches war das Reichsgericht in Leipzig. In der Provinz Hessen-Nassau fielen die seit 1866 eingegliederten Länder weg, das Oberlandesgericht in Kassel verwaltete Kurhessen und Waldeck und das Frankfurter Oberlandesgericht die nassauischen Gerichte sowie in Teilen jene der preußischen Rheinprovinz.
(StH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Einheitliches Gerichtssystem durch Reichsjustizreform, 1. Oktober 1879“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7031> (Stand: 16.8.2024)
Ereignisse im September 1879 | Oktober 1879 | Dezember 1879
Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31