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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Beginn der Zeichnung der zweiten Kriegsanleihe, 24. Februar 1915
Die zweite Kriegsanleihe besteht ebenso wie die erste aus fünfprozentigen Schuldverschreibungen des Deutsche Reiches und fünfprozentigen Reichsschatzanweisungen und ist ebenso bis 1. Oktober 1924 unkündbar.
(OV) 
- Belege
- Schulthess' europäischer Geschichtskalender, S. 96b (!)
- Empfohlene Zitierweise
- „Beginn der Zeichnung der zweiten Kriegsanleihe, 24. Februar 1915“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/1880> (Stand: 13.8.2024)
