Allmende ist erst seit dem Hochmittelalter urkundlich belegt: mhd. almeinde, almende st.f. ‚Gemeindetrift‘ (Lexer 1, 40), „,was allen gemein ist‘, Wald, Weide, Wiesland, Wasser u. Wege der Gemarkung sowie das Recht der Nutzung“ (Kluge/Mitzka 15). Die Grimmsche Herleitung von ahd. *alamannida, alagimannida (DWB 1 [I], 237f.; vgl. ebd. 234) wird schon von Lexer und später allgemein abgelehnt; vielmehr wird Ableitung von gemein(d)e (→ Karte 3) angenommen (DWB 5 [IV, I, 2], 3223f.; Kluge/Mitzka ebd.; Weigand/Hirt 1, 42). Wiewohl gemeindeutsch, hat sich Allmende hauptsächlich in Südwestdeutschland erhalten (SchwäbWb 1, 142f.; BadWb 1, 33; HSS K. 57, 58 und Textband 150f.). Die Allmende, vor allem von Weide und Wald, war neben der Felderwirtschaft und den Sonderländern eine weitere wichtige Einrichtung der Markgenossenschaft, die vielfältigen rechtlichen Regelungen unterlag und als „Ortsbürgernutzung“ auch in Hessen bis ins 19. Jh. bestand (HRG 1, 108-120; Bader 2; Hook; Schmidt-Wiegand 1981; → Karte 1).
Als Wort mit hoher Gebrauchshäufigkeit unterliegt Allmende verschiedenartigen Kürzungs- und Zersprechungsprozessen. In hessischen FlN ist die diphthongische Variante nicht belegt, wohl aber gekürztes almai< almein(d)e; die Vollform ist almende, die teils zu alemende, sogar alimende erweitert, größerenteils aber zu almen, alme‚ alm gekürzt wurde, wobei manchmal der Dental erhalten blieb: almed.
Daneben gab es eine umgelautete Form *elmend, die den gleichen Veränderungsprozessen unterliegen konnte, und eine - dialektal bedingte - Variante mit gehobenem Anlautvokal: olm(-).
Als Wort scheint Allmende in Südhessen noch in Gebrauch zu sein (SHessWb 1, 193f.). Die älteren hessischen Idiotika verzeichnen es aber ebensowenig wie das RheinWb; hierfür Gemein(d)e (→ Karte 3).
Walme ist als Wort heute auf Waldeck beschränkt und bedeutet dort ‚Rasen, Weide‘ (WaldWb 111), auch ‚Gemeindefestplatz‘ (B. Martin 1925, 282). In diesem Raum ist Walme in historischen Quellen als waldemei, waldeme, walmay und walme belegt (WaldWb 180) und stellt sich so zu mnd. walde-(wolde-)meine ‚gemeinsame Waldtrift‘ (Schiller/Lübben 5, 578; DWB 5 [IV, I, 2] 3223; B. Martin 1968, 49). Der erste Wortteil scheint zu mhd. walt ,Wald‘ zu gehören, so daß sich die Bezeichnung ursprünglich auf Waldallmenden bezogen haben muß, bevor sich die Bedeutung verallgemeinerte und auch Weideland und Gemeindebesitz mitumfaßte.
Die Ein- und Ausgrenzung der hessischen Allmend-FlN ist - abgesehen von den Vollformen wie almende und almai - außerordentlich problematisch. Als sicher können hauptsächlich noch die alme(u.ä.)-Formen angesprochen werden, wobei jedoch die Komposition almerode u. ä. ausgespart wurde, weil hier - wie bei den almus, alemes-Formen - offensichtlich meist ein PN Almunt zugrunde liegt (vgl. die historischen Formen bei Reimer 8-10). Ebenso sind FlN nach dem GewN „Almen“ (links zur Modau, südl. Darmstadt) fernzuhalten.
Schwierig sind die elm(e)-Belege zu beurteilen, weil sie, wie ilm(e)‚ auf mhd. ëlm, ëlme st.f. ,Ulme‘ (Lexer 1, 541) zurückgehen können. Da nach Ausweis der Vollformen vom Typ elmend mit umgelauteten Formen zu rechnen ist, wurden elm-Belege aufgenommen, in denen elm(e) als Simplex oder GT auftritt. Die ilm(e)-Belege blieben unberücksichtigt.
Da elm mit wechselndem Genus auftritt, ist bei m./n.-Belegen in Mittel- und Osthessen auch mit falscher Silbentrennung von Melm (→ Karte 103) zu rechnen.
Insgesamt ist die hier wiedergegebene Verbreitung von Allmend in hessischen FlN nur eine grobe Annäherung an das tatsächliche Vorkommen des Namens.
Im Einzelfall kann Vermengung mit dem GewN „Walme“ 2B (rechts zur Diemel) vorliegen. Ähnlich lautende Namen außerhalb des nordwesthessischen Verbreitungsgebietes wie z. B. „Walmeswiese“ und „Walmersberg“ in 6118a1 Nieder-Modau DAD gehen auf PN zurück (v. d. Au =HFB 27, 77f.). „Walmerod“ (5122c3 Oberaula SEK, 5124a9 Asbach HRK, 5124d2 Bad Hersfeld HRK, 4923d4 Malsfeld SEK blieb unberücksichtigt; vgl. Reimer 492).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2