Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Dezember 31
Die Brüder Nodung von Wehrda erhalten einen Teil des Zehnten in Wehrda
Regest-Nr. 7626
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 41v-42r . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 26, Nr. 103. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Kurt und Thomas (Thamm) von Wehrda gen. Nodung mit einem Viertel des Zehnten zu Wehrda, den ihre +Eltern von den +Eltern des Landgrafen zu Lehen trugen, und sechs Gulden Geld zu Alsfeld, die vormals Simon von Schlitz, sein Sohn Heinrich, die +Vorfahren sowie Kurt und Thomas selbst von den +Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.
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Wortlaut der Datierung
Donerstag des heiligen nuwen jars abint.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
Schlitz gen. von Görtz, Simon [II.] · Schlitz gen. von Görtz, Heinrich [II.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Zehnte · Gülten · Söhne · Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7626 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7626> (Stand: 02.05.2024)