Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 September 9

Abrechnung des Zollkastens in Gernsheim

Regest-Nr. 4568

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Spaltzettel: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 50/28 (Provenienz: Gernsheim, Zollschreiber). Rückvermerk: Gernßheim xcimo.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 567 Nr. 1993.
Regest
Uff fritag nach unser lieben frauwen dag nativitatis a. etc. 91 ist der Zollkasten zu Gernsheim in Gegenwart des Kammerschreibers, des Zollschreibers und der Zollknechte aufgeschlossen worden. Der Rheinzoll ertrug außer dem Knechte- und Wartspfenniglohn 312 fl. in Gold; der Karrenzoll 26 fl. 11 alb. 5 d., 24 alb. auf einen Gulden gerechnet. Dieses Geld hat der Kammerschreiber empfangen. Darüber sind zwei gleichlautende Zettel angefertigt worden, von denen einer an den Kammerschreiber, der andere für die Zollknechte in die Zollkiste gekommen ist. Die beiden nassauischen Tournosen haben 10 fl. in Gold, 17 alb. und 2 d. ertragen.
Nachweise

Weitere Orte

Gernsheim, Zoll · Rhein, Zoll

Sachbegriffe

Zollkästen · Zölle · Kammerschreiber · Zollschreiber · Zollknechte · Rheinzölle · Knechtlöhne · Wartpfennigslöhne · Gold · Gulden · Währungen, Gulden · Karrenzölle · Währungsrelationen · Kammerschreiber · Geld, Überweisen von · Tournosen, Nassauische

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4568 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4568> (Stand: 01.05.2024)